Lehrgang zur staatlichen
Fischerprüfung
Der nächste Lehrgang zur staatlichen Fischerprüfung beginnt am
Der Angel-Sportverein Bendorf 1923 e.V. führt wieder einen Lehrgang durch, der zum Ziel die
„Ablegung der staatlichen Sportfischerprüfung“ hat.
Die Schulungen orientieren sich an den Richtlinien des
DAFV (Deutscher Angelfischer-Verband e.V.)
Fachgebiete: Spezielle und Allgemeine Fischkunde,
Gewässerkunde,
Gerätekunde,
Rechtskunde,
Natur- und Tierschutz.
Der Vorbereitungskurs umfasst etwa 42 Stunden.
Schulungsort: Wilhelm-Remy-Gymnasium, Lohweg 16, 56170 Bendorf.
Anmeldungen bitte an
Peter Speier (Lehrgangsleiter) Telefon (0 26 22) 9 75 10 12
Mobil (01 71) 9 84 18 00
oder über unser Kontaktformular.
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Die Fischerprüfung (auch Angelprüfung, Anglerprüfung und Sportfischerprüfung genannt) ist in vielen Bundesländern rechtliche Voraussetzung, um in Deutschland zu angeln, denn erst die bestandene Fischerprüfung legitimiert die Beantragung des Fischereischeins, der wiederum Voraussetzung zum Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins (Gewässerschein) ist, der von dem Inhaber des Fischereirechts ausgestellt wird.
Die Fischerprüfung ist Ländersache und wird entsprechend unterschiedlich behandelt. Insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg wird in der Prüfung Wissen sehr umfangreich und detailliert abgefragt. Sie gliedert sich in einen theoretischen Prüfungsteil und einen praktischen Teil auf.
Der theoretische Teil der Fischerprüfung besteht z. B. in Nordrhein-Westfalen aus 60 schriftlichen Fragen aus den
6 Themengebieten:
Das Bestehen des theoretischen Prüfungsteils ist Voraussetzung zur Zulassung zum praktischen Teil. Hier muss der Prüfling im ersten Teil anhand von 44 Bildtafeln der einheimischen Fische, Neunaugen und Krebse eine ausreichende Artenkenntnis nachweisen, im zweiten Teil hat er aus 10 unterschiedlichen Aufgabenstellungen ein bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das weitere notwendige Zubehör hinzuzufügen.
Die bestandene Fischerprüfung gilt lebenslang. Die Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses ist Voraussetzung für die Beantragung eines Fischereischeins bei der Unteren Fischereibehörde oder Gemeinde-/Stadtverwaltung.